Kosten und Wege zu einer Therapie


Für alle gesetzlich Versicherten werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen, wenn krankheitswertige Beschwerden vorliegen. Deshalb ist vor Aufnahme einer Psychotherapie der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend, es sei denn, Sie wurden in den letzten 12 Monaten in einer Klinik psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt. Bitte bringen Sie dafür Ihre Krankenversichertenkarte mit.


In der Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, offen über Ihr Anliegen zu sprechen. Dies ermöglicht es mir, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen und gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, welche nächsten Schritte Sie gehen können.

Erlauben meine aktuellen Kapazitäten die weitere therapeutische Zusammenarbeit, dienen die folgenden vier probatorischen Sitzungen dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen.

Wenn Sie sich mit mir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit grundsätzlich vorstellen können, darf jetzt der Therapieantrag gestellt werden und nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse kann die Therapie beginnen.

Zu jedem Zeitpunkt gilt für mich die gesetzliche Schweigepflicht

Der Umfang der Kostenübernahme  von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe ist weitgehend von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher, sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. 

Nicht immer führen Belastungen, aktuelle Schwierigkeiten und persönliche Krisen zu einer Störung mit Krankheitswert, die eine Psychotherapie notwendig macht. Dennoch wünschen Sie sich vielleicht professionelle Hilfe und Unterstützung. Für Beratungsgespräche leisten die gesetzlichen Krankenkassen keine Zahlungen.

Für Selbstzahler und privat Versicherte berechne ich die üblichen Therapiehonorare, orientiert an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Für Notfälle

Manchmal können sich Krisen überraschend entwickeln und Ihr Befinden verändert sich rasch und erscheint Ihnen gerade jetzt unerträglich und lebensbedrohlich. Vielleicht machen Sie sich diese Sorgen auch um einen anderen lieben Menschen. In solchen Momenten erhalten Sie sofortige Hilfe unter dem

Notruf 112

In den umliegenden psychiatrischen Kliniken ist auch eine stationäre Aufnahme oder Kontakt zu einem Psychiater möglich. Dabei ist...

...das Bezirkskrankenhaus Lohr (09352-5030) zuständig für die Städte Würzburg und Aschaffenburg, Landkreise Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart.

...das Bezirkskrankenhaus Werneck (09722-210) zuständig für Stadt und Landkreis Schweinfurt, Landkreise Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge und Kitzingen.

...die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg (0931-20176050) zwar zu einer stationären Aufnahme nicht verpflichtet, sie nimmt jedoch auch Notfallpatienten auf und bietet ambulante Notfallversorgung. Möglicherweise verweist sie an eine der beiden o. g. Kliniken weiter.


Ärztliche Bereitschaftspraxen dienen an 365 Tagen im Jahr bis 21 Uhr als ambulante Anlaufstellen bei akuten Erkrankungen für die Sie zu den üblichen Praxisöffnungszeiten Ihren behandelnden Arzt aufsuchen würden, dies jedoch aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Den zuständigen Dienst erreichen Sie unter der bundesweiten kostenlosen und vorwahlfreien Telefonnummer 

116 117